Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
aufgrund der Grundsteuerreform und der zugehörigen Gesetze, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten, sind sämtliche Gemeinden und Kommunen in Deutschland verpflichtet, neue Festsetzungen mittels Grundsteuerbescheid vorzunehmen.
Dies betrifft auch die Gemeinde Schönau a. Königssee.
Die Gemeinde Schönau a. Königssee setzt nach der Feststellung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Berchtesgaden-Laufen die Grundsteuer fest. Dabei wird der mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz beträgt wie bisher bei der Grundsteuer A 280% und bei Grundsteuer B 350%.
Bitte prüfen Sie Ihren Bescheid dahingehend, dass ein korrekter Messbetrag von der Gemeinde übernommen und dieser entsprechend mit dem Hebesatz multipliziert wurde.
Bitte beachten Sie:
Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf den vom Finanzamt mitgeteilten Messbetrag.
Sollten Ihnen zu den Festsetzungen des Finanzamts Fehler auffallen, bitten wir Sie, sich an das örtlich zuständige Finanzamt (Finanzamt Berchtesgaden-Laufen, Salzburger Str. 6, 83471 Berchtesgaden, Tel. 08652/960-0) zu wenden.
Falls auf Ihrem Bescheid die falsche Bankverbindung hinterlegt sein sollte, bitten wir Sie, sich an das Steueramt der Gemeinde Schönau a. Königssee zu wenden.
Ansprechpartnerin in der Gemeinde Schönau a. Königssee:
Frau Köllhofer, Steueramt, Zimmer 116
T +49 8652 9680-503
Bei allgemeinen Fragen helfen Ihnen auch die umfangreichen Onlineangebote des Freistaates sowie von Elster weiter: https://grundsteuer.bayern.de/ sowie https://www.elster.de/eportal/start