Die Gemeinde Schönau a. Königssee bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags, geschlossen zwischen der Gemeinde Schönau a. Königssee und der Telekom Deutschland GmbH, bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden.