Das Auswahlverfahren (3. Verfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes nach der Breitbandrichtlinie Bayern wurde aufgehoben, da keine Angebote eingegangen sind.
Die Gemeinde beabsichtigt aktuell kein neues Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie Bayern mit geänderter Leistung durchzuführen.